Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der SYMOTI GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber"). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer bestimmten Annahmefrist versehen sind.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der beauftragten Leistung zustande.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen und Vorschriften.
Soweit der Auftraggeber Materialien, Geräte oder sonstige Gegenstände zur Verfügung stellt, haftet er für deren Eignung und ordnungsgemäße Beschaffenheit.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 5 Ausführungsfristen
Lieferungs- und Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Die Einhaltung von Ausführungsfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
Bei höherer Gewalt, Arbeitskampf, behördlichen Maßnahmen und anderen unvorhersehbaren, unvermeidbaren und schwerwiegenden Ereignissen verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend.
§ 6 Gefahrübergang und Abnahme
Die Gefahr geht mit der Übergabe der Leistung an den Auftraggeber über. Bei Versendung geht die Gefahr bereits mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer über.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit der Leistung eine Abnahme ausgeschlossen ist.
Unterlässt der Auftraggeber die Abnahme, obwohl er dazu verpflichtet ist, so gilt die Leistung nach Ablauf einer angemessenen, vom Auftragnehmer gesetzten Frist als abgenommen.
§ 7 Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Leistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme.
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl den Mangel zu beseitigen oder die Leistung neu zu erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Mängelansprüche verjähren in 2 Jahren ab Abnahme. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an den Auftragnehmer ab.
§ 10 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers entsprechend den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Nähere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rüsselsheim am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Kontakt
SYMOTI GmbH
An der Feuerwache 11
65428 Rüsselsheim
Deutschland
E-Mail: kontakt@symoti.de
Telefon: 06142 4783905
Stand: Dezember 2024
